Kanada – ein Land, das in Sachen Migration gegenüber vielen europäischen Ländern vorne liegt. Die Migration nach Maß sollte die kanadische Wirtschaft voranbringen und dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Und tatsächlich: Kanada gehört zu den aufnahmefreundlichsten Ländern der Welt. Menschen aus aller Welt beginnen dort ein neues Leben, pro Jahr erhalten etwa 200.000 Ausländer eine Permanent Resident Card, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Was Kanada-Reisende mitnehmen sollten:
Einreisepapiere
Schweizer und EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Kanada kein Visum – ein gültiger Reisepass und ein Rückflugticket reichen aus, um in Kanada aufgenommen zu werden. Zur Einreise wird daher nur eine elektronische Einreiseerlaubnis (eTA) benötigt. Das eTA ist 5 Jahre gültig oder bis der Reisepass abgelaufen ist, sollte dies früher sein.
Wichtig!: Ohne eTA dürfen Fluggesellschaften Sie nicht nach Kanada mitnehmen! Das eTA Kanada beantragen sollte also rechtzeitig angefragt werden.
Dabei haben Sie die Möglichkeit dieses selber unter http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp zu beantragen oder sich durch eine Visumagentur für Kanada helfen zu lassen.
Dies gilt für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten. Der Reisepass sollte noch mindestens sechs Monate gültig sein. Auch ein vorläufiger Reisepass wird als Einreisedokument akzeptiert. Bei der Einreise nach Kanada stellen die Beamten der Einwanderungsbehörde möglicherweise auch Fragen über die finanziellen Mittel, um die eT Kanada Kosten des Aufenthaltes zu decken. Personen, die aufgrund einer Krankheit die Gesundheit der kanadischen Bürger gefährden könnten oder Straftaten begangen haben, kann die Einreise u.U. verweigert werden.
Einreisepapiere für Kinder
Für die Einreise nach Kanada wird bei Kindern sowohl der Kinderreisepass, als auch der gültige Kinderausweis nach altem Muster (mit Foto) akzeptiert. Seit Sommer 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern allerdings nicht mehr gültig, jedes Kind benötigt sein eigenes Ausweisdokument. Falls Jugendliche unter 18 Jahren alleine, mit nur einem Elternteil oder mit einer dritten Person nach Kanada reisen, sind die Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Einverständniserklärung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils notwendig. Der Vordruck kann auf der Webseite www.canadainternational.gc.ca abgerufen werden.
Seit 2001 wurden auch in Kanada die Sicherheitsvorkehrungen auf Flughäfen deutlich verstärkt – zum Teil kann es zu erheblichen Wartezeiten wegen Kontrollen kommen.
Praktikum und/oder arbeiten in Kanada
Wer in Kanada ein Praktikum absolviert oder arbeitet, z.B. als Au-Pair, braucht eine Arbeitserlaubnis, die von der Botschaft von Kanada in Wien ausgestellt wird. Wird von den Grenzkontrollen eine Arbeit vermutet und es kann keine Arbeitserlaubnis vorgelegt werden, wird die Einreise möglicherweise verweigert.
Aufenthaltsgenehmigung
Für eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für Kanada ist eine Arbeitserlaubnis vonnöten. Neben den üblichen Unterlagen braucht es zusätzlich auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis im Original – und zwar aus jedem Land, in dem man länger als sechs Monate gelebt hat.
Aufenthaltsverlängerung
Wer doch länger in Kanada bleiben möchte, kann drei Wochen, bevor der genehmigte Aufenthalt abläuft, beim Case Processing Center, dem CPC in Alberta, eine Verlängerung beantragen.
Weitere Informationen zur Einreise und zur Immigration nach Kanada erteilt das Departement of Citizenship and Immigration of Canada (www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp).
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